Wer einen Hund oder eine Katze bekommt oder findet und das Tier in die EU einführen möchte, muss folgende Punkte beachten. Ansonsten kann das Tier nicht eingeführt werden.
1. Test auf Herzwurm - falls positiv soll man sofort mit der Behandlung beginnen
2. Medikament gegen Würmer - nach zwei Wochen wiederholen
3. Ausstellung eines Passes
4. Chippen
5. Impfung gegen Tollwut
6. Sterilisation / Kastration
7. Kombiimpfung zwei Wochen nach der Tollwutimpfung
8. Antirabies Titertest einen Monat nach der Tollwutimpfung
9. Zweite Kombiimpfung einen Monat nach der ersten Kombiimpfung
10. Nach dem Titer-Test (minimal 0.5) drei Monate ab dem Tage der Blutprobe warten
11. Ein Zertifikat für die Ausfuhr von Hunden und Katzen beim Ministerium beantragen
Hinweis:
Alle oben aufgeführten Tätigkeiten müssen in den Tierpass eingetragen werden. Wichtig sind die Eintragungen für Katration, Herzwurmtest und sämtliche Impfungen auf Seite 17 des Passes. Für eine korrekte Ausfuhr muss der Inspektor Seite 8 ausfüllen.